Dienstag, Mai 26, 2009

Fernsehen im Netz

Liebes Oberlandesgericht Münster,

könntet Ihr bitte eine Liste mit Links veröffentlichen, unter denen man das Fernsehprogramm der öffentlich-rechtlichen Sender finden kann?
Ich kann nämlich nichts dergleichen finden. Ich habe extra gerade noch einmal gesucht und nach wie vor haben weder ARD noch ZDF Livestreams ihres Programmes. Und damit meine ich keine Clips in "Mediatheken". Videos von ausgewählten alten Sendungen sind kein Fernsehen, sondern Werbung. Das ZDF bezeichnet zwar einige Ihrer Clips als "Livestreams", aber live und aufgezeichnet ist nun einmal nicht das gleiche.

Wofür genau muss man also jetzt die GEZ Gebühren auf Computer bezahlen?
Ich bezahle fürs Fernsehen, aber immer wenn ich TV online sehen will, scheitere ich mangels Verfügbarkeit. Aber irgendwo muss es ja sein, denn sonst könnte die GEZ ja schließlich nicht die Gebühr eintreiben. Wenn Ihr jetzt per Dekret Gebühren durchdrückt, dann will ich auch die bezahlte Leistung sehen. Echte Livestreams rund um die Uhr in voller Auflösung.
Oder muss man die einklagen?

Oder kann ich auch ein paar eigene Videos ins Netz stellen und dann von allen Bundesbürgern mit PC Geld verlangen, weil sie es sich ja "hätten ansehen können"? Dann wären wir wieder quitt.